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Künstlersozialkasse

Das am 01.01.1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse (KSK).

Die für die Finanzierung erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter). Seit dem Inkrafttreten des KSVG ist praktisch für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen durch einen Verwerter eine Sozialabgabe zu zahlen:

  • Für angestellte Künstler/Publizisten ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Einzugsstelle abzuführen.
  • Für selbständige Künstler/Publizisten ist die Künstlersozialabgabe an die KSK zu zahlen.

Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Unternehmer, die Leistungen selbständiger Künstler/Publizisten in Anspruch nehmen, müssen an dem gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilnehmen.

Was bedeutet das für dich: Auftraggeber, die meine künstlerischen Dienstleistungen im Bereich Grafikdesign, Social-Media-Management usw. regelmäßig nutzen, sind verpflichtet, einen Abgabenbeitrag in Höhe von 5,0 % des Auftragswerts (netto) an die Künstlersozialkasse zu entrichten, sobald das jährliche Auftragsvolumen 450,00 € übersteigt. Private Auftraggeber sind von dieser Verpflichtung ausgenommen! Ich berücksichtige diese gesetzliche Pflichtabgabe in all meinen Rechnungen um dir ungeplante Kosten zu ersparen.

Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe findest du unter folgendem Link: https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/kuenstlersozialabgabe

Wenn du dennoch Fragen zur Künstlersozialkasse hast, insbesondere in Bezug auf die Künstlersozialabgabe, steht dir das Service-Center der KSK unter +49 4421 – 9734051500 (Mo – Fr von 9 bis 16 Uhr) zur Verfügung. Alternativ kannst du auch deinen Steuerberater um Auskunft bitten.

Stand: 01/2023
Quelle: Künstlersozialkasse